Aktenzeichen 24 B 22.31108

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RCNXTEPDZSWTQC9NS3

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VGH München: Urteil vom 28.03.2024

Asylrecht, Sekundärmigration (Bulgarien), anerkannt Schutzberechtigter, Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh (verneint), Rückkehrsituation

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