(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.4.2011 IV R 46/09 - Ein Windpark besteht aus mehreren selbständigen Wirtschaftsgütern, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer grundsätzlich einheitlich zu schätzen ist - Abgrenzung selbständiges Wirtschaftsgut unselbständiger Teil eines anderen verbundenen Wirtschaftsguts - Keine Anwendung von International Accounting Standards bzw. International Financial Reporting Standards - Bestimmung der Nutzungsdauer - Anwendung der AfA-Tabellen)
Öffnen