Aktenzeichen I R 12/13

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 30.05.2014

Verhältnis zwischen § 8 Nr. 5 GewStG 2009 und § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG 2009 - Verfassungsmäßigkeit der auf die kapitalmäßige Beteiligung bezogenen Mindestbeteiligungsquote

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