Aktenzeichen VERG 9.22 V

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RCNXST5JGPQQAGPC35

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BayObLG München: Entscheidung vom 05.08.2022

Beschwerde, Leistungen, Kostenentscheidung, Frist, Streitwert, Rechtsmittel, Beschwerdeverfahren, Erstattung, Anordnung, Billigkeit, Anspruch, Bauleistungen, Aufwendungen, Leistung, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Kosten des Beschwerdeverfahrens, aufschiebenden Wirkung

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