Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.09.2015
Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung: Zusage der Prozessfinanzierung durch einen Dritten als verwertbares Vermögen; Geringfügigkeit der dem Kläger zuzurechnenden Verzögerung der Zustellung der Klageschrift; Rechtzeitigkeit des Prozesskostenhilfeantrags