Aktenzeichen III ZR 66/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 03.09.2015

Verjährungshemmung durch Klageerhebung bei demnächst erfolgender Zustellung: Zusage der Prozessfinanzierung durch einen Dritten als verwertbares Vermögen; Geringfügigkeit der dem Kläger zuzurechnenden Verzögerung der Zustellung der Klageschrift; Rechtzeitigkeit des Prozesskostenhilfeantrags

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