Aktenzeichen VII R 39/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.180220.VIIR39.18.0
RCN:
RCNXQ7NS9L2URGLG24

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 18.02.2020

Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

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