Aktenzeichen 2 BvR 2918/12

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2013:rk20130306.2bvr291812
RCN:
RCNXNJ8KYNSC2GSUB3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.03.2013

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) - hier: Anhörung eines medizinischen Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren bei Suizidgefahr des Schuldners - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

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