Aktenzeichen V ZB 67/13

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.10.2013

Abschiebungshaftverfahren: Beschwerdebefugnis einer vom Ausländer benannten Vertrauensperson; notwendige Begründung des Haftantrags im Hinblick auf die Entbehrlichkeit einer Abschiebungsandrohung

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