Aktenzeichen 9 ZB 20.498

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RCNXMC6UGMH3X5FGKK

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VGH München: Entscheidung vom 15.03.2021

Verwaltungsgerichte, Beseitigungsanordnung, Ermessenserwägungen, Baugrundstück, Bebauungszusammenhang, Ernstliche Zweifel, Einfacher Bebauungsplan, Verfahrensrüge, Streitwertfestsetzung, Lärmschutzwall, Nachschieben von Gründen, Außenbereichsvorhaben, Ermessensausübung, Negativplanung, Beweisantrag, Darlegungserfordernisse, mündlich Verhandlung, Kostenentscheidung, Grundstückseigentümer, Bauaufsichtsbehörde

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