Markenbeschwerdeverfahren – "Zuko Monster/MONSTER ENERGY (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/MONSTER ENERGY (Gemeinschaftswortmarke)" - zur Kennzeichnungskraft – Warenidentität und -ähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – keine Gefahr ungerechtfertigter Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke – Erfordernis eines gesonderten Widerspruchs gegen die angegriffene Marke aus einer bekannten Benutzungsmarke
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