Aktenzeichen 1 StR 676/10

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RCNXLLVYH5389CHVSG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.02.2011

Betäubungsmitteldelikt: Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung einer Betäubungsmitteleinfuhr auf dem Postweg; Strafbarkeit des Empfängers bei bewachtem Weitertransport bei einer Zollkontrolle im Ausland entdeckter Betäubungsmittel

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