Patentbeschwerdesache - "Optische Vorrichtung" – Zurückverweisung an das Deutsche Patent- und Markenamt auf der Grundlage der geänderten Patentansprüche 1 bis 12, weil diese noch keiner Prüfung auf Patentfähigkeit unterzogen wurden – unzureichende Offenbarung des Hauptantrages
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