Aktenzeichen I R 63/11

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RCNXK2QW5TENL4DZNS

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 11.04.2012

(Erörterung im Einspruchsverfahren: Fehlendes Rechtsschutzinteresse einer Verpflichtungsklage - Ablehnung eines Antrags auf Erörterung des Sach- und Rechtsstands gemäß § 364a AO als Verwaltungsakt - unzulässige Erweiterung des Klagebegehrens)

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