Aktenzeichen 3 StR 563/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:050219B3STR563.18.0
RCN:
RCNXJREREHYGM4HKRX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.02.2019

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs: Anfertigung von Bildaufnahmen mit unkenntlichem Inhalt

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