Aktenzeichen Au 8 K 23.1224

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RCNXJALLLZCWKSJV9T

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VG Augsburg: Entscheidung vom 03.01.2024

Prozesskostenhilfe, Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung, Wiederholungsgefahr, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit

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