Aktenzeichen XII ZB 156/09

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RCNXGKVNMCXVAE5EG4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.03.2011

Vollstreckung ausländischer Unterhaltstitel: Einwand des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger im Beschwerdeverfahren gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung

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