Disziplinarrecht, Brandinspektor (Besoldungsgruppe A 9), Aberkennung des Ruhegehalts, 50-facher gewerbsmäßiger Betrug, Einreichen von Scheinrechnungen bei Beihilfestelle (Schaden: 18.058, 43 Euro), und privater Krankenversicherung (Schaden: 18.331, 63 Euro), keine durchgreifenden Milderungsgründe, posttraumatische Belastungsstörung, im Strafverfahren eingeholtes Gutachten zur Schuldfähigkeit
Öffnen