Aktenzeichen 5 StR 426/12

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RCN:
RCNXFL736U7R7DW47B

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.11.2012

Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

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