Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes gem § 2 Abs 7 BEEG - hier: Berücksichtigung von Elternzeit, die über die Bezugszeit von Elterngeld hinausgeht - keine Verletzung von Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG oder Art 6 Abs 1 GG - keine weitergehende Pflicht des Staates zur Förderung der Eigenbetreuung von Kindern
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