Aktenzeichen 4 C 9/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:141217U4C9.16.0
RCN:
RCNXFBJAG63DKZ3KT8

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 14.12.2017

Abgrenzung von Nebenanlage und Teilen der Hauptanlage i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO

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