Aktenzeichen 5 C 8/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:020223U5C8.21.0
RCN:
RCNXF476R5RFBWZRHQ

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 02.02.2023

Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 130a VwGO

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