Aktenzeichen 2 StR 379/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.03.2015

Strafzumessung bei Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung: Verhängung von Geldstrafe bei Absenkung der Untergrenze des Strafrahmens durch Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

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