Aktenzeichen V ZB 160/13

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RCN:
RCNXD7PKLYMT9Q7PE6

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.06.2014

Urteil auf Zahlung eines erhöhten Erbbauzinses: Erstreckung der Rechtskraft auf den Erwerber des Erbbaurechts

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