Aktenzeichen V ZB 48/10

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RCN:
RCNXCV94J8JJUD6M93

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.07.2011

Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners

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