Aktenzeichen W 8 K 22.30651

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VG Würzburg: Urteil vom 30.01.2023

Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, angebliche Todesdrohung durch Bruder und Onkel wegen unehelichem Kind, Kontakt zum Christentum im Iran, Konversion vom Islam zum Christentum, Taufvorbereitung und Taufe in der Schweiz, Evangelische-reformierte Kirchengemeinde, Weesen-Amden, Schweiz, Evangelisches Dekanat, Wertheim, Stiftskirche Wertheim, persönliches Bekenntnis zum Christentum, Unterschiede zwischen Islam und Christentum, christliche Aktivitäten, Gottesdienste, Internet, soziale Medien, Missionierung, Glaubensbekenntnis, ernsthafter und nachhaltiger Glaubenswandel, identitätsprägende Glaubensbetätigung, andauernde religiöse Prägung, Bekräftigung durch christliche Gemeinde

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