Aktenzeichen 5 Sa 322/22

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RCNXCDRLSTX8RZHLUF

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LArbG Nürnberg: Urteil vom 23.02.2023

Unterrichtung des Betriebsrats, Dauer des Arbeitsverhältnisses, wichtiger Grund zur Kündigung, Kostenentscheidung, Außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutzklage, Kündigungsberechtigter, Abmahnungserfordernis, festgestellter Sachverhalt, Rechtsmittelbelehrung, Kündigungserklärungsfrist, Erhebliche Pflichtverletzung, Fristlose Kündigung, Klageabweisung, Impfunverträglichkeit, Schwerwiegende Pflichtverletzung, Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Interessenabwägung, Ordentliche Kündigung

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