Aktenzeichen Au 5 S 15.1418

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RCNXBEMFNW8N3WNYAW

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VG Augsburg: Entscheidung vom 07.10.2015

Baugenehmigung, Anbau, Wohngebäude, Prüfumfang, Baugenehmigungsbehörde, Rücksichtnahmegebot, Vorläufiger Rechtsschutz

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