Aktenzeichen M 8 SN 22.5929

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VG München: Entscheidung vom 14.12.2022

Antrag eines Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, Baugenehmigung für den Anbau eines eingeschossigen, grenzständigen Wintergartens an ein Reihenhaus, Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme (Doppelhausrechtsprechung) (verneint), Drittschützenden Wirkung der Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze eines übergeleiteten Baulinienplans (verneint), Abstandsflächen

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