Aktenzeichen 2 BvR 2928/10

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RCNXA5UHFA5KC36GVJ

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 06.11.2014

Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchung bei Strafverteidiger und Beschlagnahme von Mandantenunterlagen unter Verstoß gegen § 160a Abs 1 S 1 StPO verletzt Rechtsanwalt in Grundrechten aus Art 13 Abs 1, Abs 2 GG und Art 12 Abs 1 GG sowie betroffenen Mandanten in Recht auf effektive Verteidigung (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip)

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