Aktenzeichen 3 C 1/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2022:100322U3C1.21.0
RCN:
RCNX7VGZZWKYULXVQA

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 10.03.2022

Befugnis der Überwachungsbehörde zur Einsicht in Unterlagen über den Betäubungsmittelverkehr

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