Aktenzeichen 3 StR 37/15

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RCNX6TMUL67P58XQ68

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.07.2015

Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Wertersatzverfall hinsichtlich des als Entlohnung für Beihilfetat erhaltenen, inzwischen aber konsumierten Heroinanteils

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