Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des § 30 Abs 2 StVollzG hinsichtlich der Weiterleitung eingehender Schreiben - Missbräuchlichkeit der Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei bewußt falschen Angaben zum Sachverhalt sowie bei grob sorgfaltswidrigen Falschangaben - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 20 Euro
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