Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 21.10.2015
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines Klageerzwingungsantrags bei überhöhten Anforderungen an die Antragsbegründung (§ 172 Abs 3 S 1 StPO)
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