Aktenzeichen 1 StR 45/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:090617B1STR45.17.0
RCN:
RCNX69JD9BEVU3ZF37

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.06.2017

Strafzumessung: Bedeutung einer langen Verfahrensdauer als Strafmilderungsgrund

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