Aktenzeichen II ZR 161/11

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ECLI:
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RCN:
RCNX64V7LBHVPH6R36

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.04.2013

Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit: Anwendbarkeit des Vereinsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs; privatrechtliche Natur des Mitgliedschaftsverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Verein; Recht eines Mitglieds auf Einsicht in die Mitgliederliste

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