Aktenzeichen II B 143/09

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RCN:
RCNX5W6F8Z35W3YGNY

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 29.01.2010

(Keine Antragsbefugnis der Personengesellschaft bei der Bedarfsbewertung nach § 138 Abs. 5 BewG a.F. im Falle der Schenkung eines Gesellschaftsanteils - Zulässigkeit der von der Personengesellschaft eingelegten Beschwerde gegen AdV-Ablehnung - Keine gewillkürte Prozessstandschaft - Unrichtige Rechtsmittelbelehrung)

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