Aktenzeichen 1 StR 379/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:050423B1STR379.22.0
RCN:
RCNX5LSKCZUUGSFUB3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.04.2023

(Erlöschen des staatlichen Einziehungsanspruchs gegen die Mitangeklagten aufgrund der im Wege der Zwangsvollstreckung bei einem Tatbeteiligten erfolgten Befriedigung von Ansprüchen aus der Tat)

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