Aktenzeichen 2 StR 522/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:080119B2STR522.18.0
RCN:
RCNX4ZCXW4YELY7R2Z

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.01.2019

Rechtsfolgenausspruch im Strafurteil u.a. wegen besonders schweren Raubs: Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft

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