Aktenzeichen I ZB 19/11

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RCN:
RCNX4V5E5ZGA4JS5GR

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.04.2012

Räumungsvollstreckung: Behandlung von auf dem Grundstück befindlichen Tieren; Kostentragung nach gescheitertem Versuch des Verkaufs der Tiere; Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung neben der Herausgabevollstreckung

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