Aktenzeichen XII ZB 33/13

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RCNX4QUMW8NLR8KYM7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.09.2015

Versorgungsausgleich: Ausübungskriterien für das richterliche Ermessen hinsichtlich der Ausgleichung mehrerer teils geringwertiger Anrechte bei dem gleichen betrieblichen Versorgungsträger

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