Aktenzeichen 2 BvR 390/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230510.2bvr039021
RCN:
RCNX43K3ZEMK636GYZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.05.2023

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilungen auf Grundlage des mittlerweile aufgehobenen § 219a Abs 1 StGB - Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde infolge Wegfalls der Beschwer nach rückwirkender Aufhebung von Strafnorm und Strafurteilen - kein Fortbestehen der Beschwer wegen der Möglichkeit einer Normenkontrolle des Aufhebungsgesetzes

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