Aktenzeichen V ZB 195/12

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RCNX37QPLHCWG6AV4R

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.09.2013

Zwangsversteigerung nach Gläubigeranfechtung außerhalb der Insolvenz: Anspruch des nachrangigen Grundpfandgläubigers auf Nichtaufnahme des Anspruchs des Anfechtungsgegners in das geringste Gebot

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