Stattgebender Kammerbeschluss: Fachgerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Vollzugsbehörden bzgl der Ausgestaltung der Untersuchungshaft - hier: Einschlusszeiten für Untersuchungsgefangene in mecklenburg-vorpommerischer Justizvollzugszugsanstalt - Wahrung des Abstandes zwischen normalem Haftvollzug und besonderen Maßnahmen wie Einzelhaft unzureichend geprüft - unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung - Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse trotz Verlegung in andere JVA zur Verbüßung einer Haftstrafe
Öffnen