Aktenzeichen 3 C 25/09

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RCNWZYCPGXC49K9F9V

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 18.05.2010

Nachzulassung eines homöopathischen Arzneimittels; Auflage einer niedrigeren Dosierung; Begründung mit allgemeinen Empfehlungen der Kommission D

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