Aktenzeichen VI ZB 30/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:240117BVIZB30.16.0
RCN:
RCNWZUDSDMSL9WWF68

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.01.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unverschuldete Versäumung der Berufungsfrist bei wirtschaftlichen Unvermögen; Erfordernis der Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe durch eine rechtsschutzversicherte Partei

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