Aktenzeichen 1 BvR 1839/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210414.1bvr183920
RCN:
RCNWYXEQN8LSJZPKRL

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 14.04.2021

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung von Sachverständigengutachten ohne hinreichende Begründung - zudem Abstellen auf (möglicherweise beeinflussten) Kindeswillen ohne hinreichende Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl

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