Aktenzeichen V S 13/14

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RCNWYQZ9JC5UJBKVAB

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 03.07.2014

Anhörungsrüge: Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer  Vorbefassung in der Rechtssache - Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe - Statthaftigkeit der Gegenvorstellung - Anspruch auf Aktenkopien - Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten

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