Markenbeschwerdeverfahren – "Adolf Loos Preis" – zur Markenfähigkeit von Personennamen - Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – kein Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch – keine Täuschungsgefahr - keine Sittenwidrigkeit – kein Benutzungsverbot – keine bösgläubige Markenanmeldung
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