Aktenzeichen RN 5 S 21.1461

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RCNWXU5K5MBDEJ69HD

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VG Regensburg: Entscheidung vom 23.07.2021

Die einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 2 Satz 1 der 13. BayIfSMV zur Zulassung einer volksfestähnlichen Veranstaltung beigefügten Nebenbestimmungen, die eine Testpflicht für die Besucher der Veranstaltung anordnen und eine Regelung enthalten, wonach die Ausnahmegenehmigung erlischt, wenn die 7-Tage-Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen den Wert 10 überschreitet, ist nach summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.

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