Aktenzeichen B 5 S 17.366

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RCNWXCVFBJ8Q2MLR2X

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VG Bayreuth: Entscheidung vom 17.07.2017

Berücksichtigung von Interessen einer Bundesbeamtin im Rahmen einer Zuweisung zu einer Tochter eines Psotnachfolgeunternehmens

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